Kultur und Recht 2.0

„Everything is a remix“ – Netzkultur vs. Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist veraltet wird und dem digitalen Zeitalter nicht mehr gerecht – so lautet der Vorwurf vieler Webworker und Medienschaffenden. Auch auf der weltweit größten Internetkonferenz re:publica 2013 wurde das Thema heiß diskutiert. Es gab zahlreiche Vorträge und volle Säle zum Thema Nutzungsrechte und Webkultur.

Im Rahmen der re:publica wurde auch eine neue Kampagne der digitalen Gesellschaft e.V. namens „Recht auf Remix“ vorgestellt. Diese fordert ein Recht auf Remix von Werken in Deutschland und der EU, durch die Anpassung des deutschen Urheberrechts. Remix bezeichnet hierbei die freie Kombination bzw. die „transformative Nutzung“ verschiedener Medien, wie Texte, Bilder, Video und Audio.

„Remix als Kulturform zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass Altes im Neuen kenntlich bleibt. Remix ist eine kreative Kopie, die als solche erkennbar ist“ [Zitat & Bild unten: www.rechtaufremix.org]

Bislang ist die Nutzung solcher Remixes noch eine rechtliche Grauzone. Wenn ein Künstler beispielsweise ein neues, eigenes Kunstwerk aus bereits vorhandenen Bestandteilen kommerziell nutzen will, kommt es häufig zum Urheberrechts-Konflikt (aufgrund der Frage nach der Vergütung der Künstler).

Die etablierte Nonprofit-Organisation Creative Commons versucht solche vorhandenen Lücken im Urheberrecht zu schließen. Nach dem Motto „Some Rights Reserved“ sind durch die unterschiedlichen CC-Lizenzen bereits viele neue Nutzungsmöglichkeiten der Werke gegeben. Jedoch ist auch hier Kombinierbarkeit der Lizenzen, vor allem im kommerziellen Bereich, eingeschränkt. Zudem machen die Creative Commons Lizenzen zwar transparent, jedoch betrifft dies nur einen kleinen Bruchteil der Werke im Web.

recht_auf_remix

Hier will die Kampagne Remix eingreifen und schlägt neue Kreativitätsrechte vor, welche im Urheberrechtsgesetz (laut der digitalen Gesellschaft e.V.) relativ leicht integriert werden könnten:

  • Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handy-Video)
  • Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen. (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie)
  • Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung, Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)

[Zitat: Rechtaufremix.org – http://rechtaufremix.org/recht-auf-remix-fur-einen-neustart-der-urheberrechtsdebatte/ ]

Ich persönlich halte die Kampagne für sehr sinnvoll, zumal sie auch dem heutigen Zeitgeist des Web 2.0 entspricht. Werke im Web werden immer wieder neu kombiniert/gemischt/gemixt und geteilt – nur so kommt eine große Vielfalt zustande (Stichwort: Diversity!).

Große Wissensplattformen wie Wikipedia sind hauptsächlich durch User Generated Content entstanden und nutzen z.B. hauptsächlich Creative Commons Bilder als Quellen, hier würde das Recht auf Remix die Bearbeitungsmöglichkeiten deutlich erleichtern und erweitern. Auch davon betroffen sind selbst erstellte You-Tube-Videos. Diese werden häufig gesperrt, weil im Hintergrund ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück läuft. Zudem werden aktuell viele Blogs abgemahnt, weil sie Bilder, die auf Netzwerken wie Facebook oder Tumblr gepostet wurden, auf ihrer eigenen Seite teilen (wohlbemerkt unter Angabe des Autors). Dies ist widersprüchlich, da solche Social Networks sogar den Sinn haben Werke im Internet zu verbreiten und dadurch den Künstler bzw. Urheber des Werkes meist sogar noch bekannter machen. Die virale Verbreitung von Inhalten gehört zur heutigen Netzkultur.

Natürlich müssen die Rechte der Autoren geschützt werden, jedoch leben die Neuen Medien davon, dass Inhalte immer wieder neu kombiniert und geteilt werden können. Dies gilt es langfristig in Einklang zu bringen – die Kampagne „Recht auf Remix“ könnte dabei ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Wer die Kampagne unterstützen möchte, kann bei der Online-Petition „mitmischen“.

Quellen und weiterführende Informationen:

www.rechtaufremix.de/
www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=53072
www.youtube.com/watch?v=kNSXrqRxJjw&feature=player_embedded

2 Gedanken zu “Kultur und Recht 2.0

  1. Sehr gute Kampagne. Endlich wird das Thema Urheberrecht im Web mal richtig angegangen. Klar ist es noch schwer zu Händeln, aber auf kurz oder lang, kommen wir da alle nicht mehr drum herum. Wir brauchen nun mal eine Lösung. Ich finde das, was du hier vorgestellt hast, ist ein guter Ansatz, der in die richtige Richtung geht. Und auf jeden Fall ist gegen eine Vergütung, die die kommerzielle Nutzung zulässt nichts einzuwenden. Natürlich muss man dann auch wieder ein Auge auf Details werfen, wie die kommerzielle Nutzung genau definiert ist, aber trotzdem finde ich ist die Zeit für Veränderungen diesbezüglich gekommen.
    Hierzu hab ich auch gleich mal an der Online-Pedition beteiligt, aber das wirst du sicher schon gesehen haben. Sorry, aber ich poste hier mal den Link dazu, falls noch andere auf deinen Blog kommen und dies hier lesen! http://rechtaufremix.org/petition/
    Zu dem Thema „Everything is a Remix“ gibt es auch einen sehr interessanten TED-Talk. Kann man sich mal anschaun. Hier der Link dazu: http://www.ted.com/talks/view/lang/de//id/1535
    Und da ich schon mal beim Link-Posting bin, muss ich dir einen gelungenen Musik-Remix dazu posten.
    Musik-Link: http://youtu.be/HzrcukylGrM

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s